1. Allgemeines Die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen der Reber Auto AG. Abweichende Vorschriften und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Käufers sind ungültig. Die AGB treten bei mündlicher, schriftlicher und telefonischer Auftragserteilung des Kunden oder dessen Beauftragten in Kraft. Die Reber Auto AG ist berechtigt, unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist, die AGB jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.
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anders festgelegt, kostenpflichtig. Preiserhöhungen seitens des Materials (Rohstoffe, Ersatzteile etc.) sind auch während der 3 Monate Gültigkeitsdauer möglich, sie werden aber dem Auftraggeber mitgeteilt. Offerten, Projektskizzen, Pläne, Unterlagen und unsere Website bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Eine widerrechtliche Verwendung dieser Dokumente verstösst gegen das Bundesgesetz über unlauteren Wettbewerb. Die Reber Auto AG behält sich allenfalls Entschädigungsforderungen vor.
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2. Angebote Alle in den Medien, im Internet oder in unseren Katalogen publizierten Angebote gelten, soweit nicht anders beschrieben (Aktionen), als unverbindlich. Darstellungen, Bilder, Zeichnungen sowie Original-Herstellernummern dienen zur Anschauung und sind daher nicht verbindlich. Jegliche Schadenersatzforderungen, die aus unserem Beschrieb, unserer Empfehlung in Text und Bild entstehen, werden abgewiesen. Die Angebote können jederzeit geändert oder aufgehoben werden.
3. Preise Alle Preisangaben verstehen sich netto in Schweizer Franken exkl. schweizerischer Mehrwersteuer. Nebenkosten wie Lieferspesen, Gebühren jeglicher Art gehen zulasten des Bestellers. Preisschwankungen aufgrund veränderter Marktsituation sind jederzeit möglich. In Offerten und Auftragsbestätigungen genannte Preise sind 3 Monate ab Datum gültig. Liefert der Auftraggeber eigenes Material zur Montage mit, sogenannte Fremdartikel, werden 30% Zuschlag auf die Montagekosten berechnet.
4. Lieferung/Transport Die Kosten der Lieferung oder des Fahrzeugtransports sowie Ueberführungskosten und deren Nebenkosten wie Treibstoff gehen zulasten des Bestellers. Alle Lieferungen der Reber Auto AG sind ab Werk auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Es sind keine Preisreduktionen, Vertragsauflösungen möglich aufgrund von Lieferverzögerungen, Liefertermine sind ohne Ausnahme unverbindlich. Bei Direktlieferung und Fahrzeugtransport durch die Reber Auto AG gilt Bar- und Vorauszahlung.
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8. Garantie/Gewährleistung Auf Arbeit und Material gilt, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, eine Garantie von 12 Monaten ab Rechnungsdatum. Bei allen Garantieansprüchen muss eine Rechnungskopie beiliegen. Handelt es sich beim Garantieanspruch um Ware, so gelten die die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen des Herstellers. Ein Garantieanspruch kann nur in unserer Werkstatt und vom auf der Rechnung eingetragenen Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Garantie und die Gewährleistung beschränken sich auf die Reparatur oder den Ersatz des Produktes in Höhe des Rechnungsbetrages. Alle übrigen Ansprüche wie Schadenersatz , Wertminderung, Arbeitsausfall, Vertragsrücktritt und alle Dritt- und Folgeschäden werden ausdrücklich ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug oder das Produkt unsachgemäss behandelt, insbesondere bezüglich Betriebsvorschriften, oder werden die Serviceintervalle nicht eingehalten oder die Empfehlungen und Hinweise der Reber Auto AG nicht befolgt, erlischt die Garantie. Art und Umfang der Garantiearbeiten bestimmt allein der zuständige Mitarbeiter der Reber Auto AG. Teile und Material, das vom Auftraggeber geliefert wurde, sowie Modifizierungen und Abänderungen, welche nicht von Mitarbeitern der Reber Auto AG ausgeführt wurden, sind von jeglichen Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
9. Reklamation/Retouren Allfällige Reklamationen müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt die Leistung in vollem Umfang als genehmigt. Retouren erfolgen immer sauber, komplett und in der Originalverpackung. Die Versandkosten gehen zulasten des Bestellers. Extra bestellte oder im Ausland besorgte Ware sowie Spezialanfertigungen, Elektronikteile und Teile mit Ablaufdatum werden nicht zurückgenommen. Auf unbegründete Warenrückgabe werden 20% des Verkaufspreises als Handling Charge berechnet.
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5. Uebergang von Nutzen und Gefahr Nutzen und Gefahr gehen auf den Besteller über, sobald die Ware oder das Fahrzeug das Werk verlassen haben. Entstehen Verzögerungen, welche nicht die Reber Auto AG zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Verzögerungsmitteilung an den Besteller über. Insbesondere bei Fahrzeugen, deren Arbeiten eingestellt werden müssen und bei denen die Schuld nicht bei Reber Auto AG liegt, wird eine Standgebühr erhoben. Diese Standgebühr beträgt in der Werkstatt Fr. 160.-- pro Tag, auf dem Rangiergelände Fr. 30.-- pro Tag und auf dem Abstellplatz Fr. 5.-- pro Tag. Jegliche Schäden, die dabei entstehen, gehen zulasten des Eigentümers.
6. Zahlungsbedingungen Es gilt die Barzahlung. Die Bezahlung wird nach Ausführung der Arbeiten und bei Uebergabe der Ware oder des Fahrzeugs fällig. Für Neukunden, Kunden aus dem Ausland und Aufträge mit besonderem Volumen gilt Vorauszahlung oder bei Versand Nachnahme. Als bezahlt gelten Rechnungen erst, wenn über das Geld verfügt werden kann. Zahlungen haben ausschliesslich in Schweizer Franken zu erfolgen. Bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Reber Auto AG. Bei Fahrzeugen, deren Rechnung nicht beglichen wurde, kann die Herausgabe verweigert werden. Es treten damit die in Absatz 5 beschriebenen Standgebühren in Kraft.
7. Offerten/Expertisen/Wertschätzungen Offerten, Expertisen und Wertschätzungen basieren auf einer Annahme und den aktuellen Einflüssen wie Marktpreisen, Angebot und Nachfrage usw. Daher sind diese Angaben unverbindlich und auf eine Gültigkeit von 3 Monaten begrenzt. Offerten, Expertisen und Wertschätzungen sind, sofern nicht
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10. Eigentumsvorbehalt Alle verkauften Produkte und Leistungen bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen Eigentum der Reber Auto AG. Mit der Bestellung gibt sich der Auftraggeber einverstanden, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt, wenn nötig, an seinem Wohnort, auf seine Kosten eintragen zu lassen.
11. Auschluss weiterer Haftung Jede weitergehende Haftung der Reber Auto AG ist ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Reber Auto AG weder für in den vorliegenden AllgemeinenGeschäftsbedingungen nicht erwähnte Vertragsverletzungen noch für andere in diesen Bedingungen nicht erwähnte Ansprüche des Auftraggebers aus irgendeinem Rechtsgrund. Für Folgeschäden aus der Verwendung unserer Leistungen, Produkte und Publikationen wird jede Haftung ausgeschlossen.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand ist in allen Fällen auschliesslich CH-4143 Dornach 1. Es gilt das schweizerische Recht. Wir behalten uns vor, unsere Rechte gegenüber dem Auftraggeber beim zuständigen Gericht seines Wohnortes, bzw. Geschäftsitzes, oder bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.
Nunningen, Dezember 2008
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